§01
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller
Vertragsverhältnisse zwischen der Firma S.O.F.A. GmbH und Ihrem Vertragspartner genannt Auftraggeber.
§02
Sämtliche Leistungen und Angebote der S.O.F.A. GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber.
§03
Die Angebote der S.O.F.A. GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die
Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die Auftragsbestätigung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
tatsächliche erbrachte Leistungen der S.O.F.A. GmbH zustande.
§04
Sämtliche zwischen der S.O.F.A. GmbH und dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen, z. B.
Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Werden die vorgenannten Vereinbarungen von nicht über unbeschränkte Vertretungsmacht
verfügenden Mitarbeitern getroffen, bedürfen sie zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der S.O.F.A. GmbH. Weitere als die zwischen der S.O.F.A. GmbH und dem Auftraggeber schriftlich
getroffenen Vereinbarungen gelten als nicht erfolgt, mündliche Zusagen als nicht abgegeben.
§05
Für Art und Umfang von der S.O.F.A. GmbH zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich die mit
dem Auftraggeber getroffenen vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. Berät die S.O.F.A. GmbH den Auftraggeber bei der Festlegung der Leistung, erfolgt dieses nach bestem Wissen. Die Entscheidung
über Leistung sowie deren Zweckmäßigkeit trifft jedoch letztendlich der Auftraggeber in eigener Verantwortung.
§06
Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber 14 Tage vor Animationnsbeginn
berechnen wir 50 % des vereinbarten Mietpreises, bei einer Absage vor Fahrtbeginn wird dem Vertragspartner 70% berechnet und bei einer Absage vor Ort, werden 80% berechnet.
§07
Kann ein bestätigter Termin nicht eingehalten werden, werden bereits geleistete Zahlungen
zurückerstattet. Der S.O.F.A. GmbH entstehen keine Kosten.
§08
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die S.O.F.A. GmbH sofort nach dem jeweiligen Termin,
sofern nicht anderes im Auftrag vereinbart. Bei Auftragssummen unter 2.000,00 € wird bei Veranstaltungsbeginn oder per Vorkasse gezahlt. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei
der Rechnungserstellung berechnet die S.O.F.A. GmbH auf die Bruttorechnungssumme eine Vorfinanzierungspauschale von 5 %, wenn das Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungsdatum überschritten wird. Bei
Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung wird netto Kasse ohne Abzug gezahlt. Beanstandungen der Rechnung müssen der S.O.F.A. GmbH binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich zugehen. Nach Ablauf
dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.
Sollte eine nicht korrekte Rechnungsadresse im Zuge der vertraglichen Verhandlungen angegeben werden, behalten wir uns eine Aufwandspauschale von 20,00€ zur Änderung vor.
§09
Im Falle des Zahlungsrückstandes gehen sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu Lasten des
Auftraggebers.
§10
Die S.O.F.A. GmbH berechnet Fahrkosten für die Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort
.
§11
Bei Verlust oder Beschädigung der angemieteten Gegenstände & des Materials haftet während
der Mietzeit der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§12
Bei Anlieferung von Material und Großgeräten hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt,
Mengen und erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
§13
Der Veranstalter gewährleistet eine ordnungsgemäße Unterbringung der Animateure (mind. Wohnwagen), sowie freien Zugang zu allen Sanitär- und Waschanlagen, sowie dem WLan für unsere Mitarbeiter.
§14
Treten unvorhergesehene Ereignisse ein, kommt es zum Krankheitsfall oder anderen äquivalenten
Notfällen, stellt die S.O.F.A. GmbH in Option die verlorene Animationszeit nach zu holen bzw. innen 3 Werktagen für einen Ersatz zu sorgen. Ein endgeldlicher Ersatz ist
ausgeschlossen.
§15
Bei einem Abbruch während Animationszeit und/oder bei Verlust von Spielzeit aufgrund von
Schäden, die während des Einsatzes entstehen, kann keine Erstattung gewährt werden.
§16
Die S.O.F.A. GmbH behält sich vor, Inhalt und Programm der Animation inhaltlich und zeitgemäß
zu verändern. Ohne weitere Ankündigung werden Programmpunkte aktualisiert, ohne dass das Leistungsangebot im Gesamten verkleinert wird.
§17
Der Veranstalter verpflichtet sich einen geeigneten Raum für die Animation zur Verfügung zu stellen.
§18
Die S.O.F.A. GmbH behält sich das komplette Weisungsrecht über Ihre Animateure und jegliches
Personal vor. Vorort Absprachen mit dem Personal sind nicht gültig, sofern sie nicht Seitens der S.O.F.A. GmbH offiziel bestätigt wurden.
§19
Zum Betrieb der Großgeräte wird permanent ein Stromanschluss mit Wechselstrom 230V / 16 A
benötigt. Die Geräte dürfen nicht mit Schuhen, spitzen Gegenständen, Nahrungsmittel und Getränken betreten werden. Bei Regen können die Geräte nicht außerhalb genutzt werden. Es empfiehlt sich für
den Veranstalter eine überdachte Ausweichmöglichkeit zur Verfügung zu haben (Turnhalle o.ä.). Sanduntergrund sowie scharf- oder spitzkantiger Untergrund sind als Aufbauuntergrund ungeeignet. Die
Geräte müssen in einem ordentlichen Zustand wieder abgegeben werden, bei grober Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 50,00 € einbehalten
§20
Bei einer mehrtägigen Buchung müssen die Mietgegenstände über Nacht in einem verschließbaren ,
trockenen Raum aufbewahrt werden, sofern keine entsprechende Nachtwacht vorhanden ist.
§21
Anfallende Gebühren wie z.B. Bauabnahme, TÜV, GEMA o.ä. gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
§22
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden durch die S.O.F.A. GmbH dem Auftraggeber
schriftlich bekannt gegeben. Sollten nur einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§23
Jegliche Haftung seitens der S.O.F.A. GmbH für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit
den Mietgegenständen auch gegenüber Dritte, sowie für Flurschäden die durch An- und Abfahrt, Auf- und Abbau entstehen, ist ausgeschlossen.
§24
Der Gerichtsstand ist Plön für alle unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten
zwischen der S.O.F.A. GmbH und dem Auftraggeber.