Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma
S.O.F.A. GmbH und Ihrem Vertragspartner genannt Auftraggeber.
Sämtliche Leistungen und Angebote der S.O.F.A. GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber.
Die Angebote der S.O.F.A. GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den
Auftraggeber sowie die Auftragsbestätigung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche erbrachte Leistungen der
S.O.F.A. GmbH zustande.
Für Art und Umfang von der S.O.F.A. GmbH zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich die mit dem Auftraggeber getroffenen
vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. Berät die S.O.F.A. GmbH den Auftraggeber bei der Festlegung der Leistung, erfolgt dieses nach bestem Wissen. Die Entscheidung über Leistung sowie deren
Zweckmäßigkeit trifft jedoch letztendlich der Auftraggeber in eigener Verantwortung.
Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber 7 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 30 % des vereinbarten
Mietpreises, bei einer Absage vor Ort, vor dem Aufbau der Geräte, noch 80%.
Kann ein bestätigter Termin nicht eingehalten werden, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Der S.O.F.A. GmbH
entstehen keine Kosten.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die S.O.F.A. GmbH sofort nach dem jeweiligen Termin. Beanstandungen der Rechnung müssen
der S.O.F.A. GmbH binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich zugehen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.
Im Falle des Zahlungsrückstandes gehen sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu Lasten des Auftraggebers..
Bei Anlieferung von Mietgegenständen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, Mengen und erkennbare Mängel zu
prüfen.
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden durch die S.O.F.A. GmbH dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sollten nur
einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Gerichtsstand ist Plön für alle unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten zwischen der S.O.F.A. GmbH und dem
Auftraggeber.